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Wahlrecht ab 16 in Rheinland-Pfalz nicht in Sicht

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«Betonmischer» und« Bonzentum» – zum Abschluss einer langen Plenarwoche geht es im Landtag nochmal zur Sache. Die Debatten stehen bereits im Zeichen der kommenden Wahlen.

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Mainz (dpa/lrs) – Zwei Monate vor den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz haben SPD, FDP und Grüne eindringlich für ein Wahlrecht von Jugendlichen ab 16 Jahren geworben. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit im Landtag liegt aber in weiter Ferne, da die CDU-Fraktion auch am Freitag ihre ablehnende Haltung bekräftigte.

«Wir bedauern es, dass die 16- und 17-Jährigen nach heutigem Stand nicht an den Kommunalwahlen am 26. Mai teilnehmen können», sagte die Staatssekretärin im Innenministerium, Nicole Steingaß (SPD). Da Jugendlichen in diesem Alter eine begründete Wahlentscheidung zuzutrauen sei, wäre «ihre Wahlbeteiligung auch für unsere Demokratie, also für uns alle, von großer Bedeutung».

Für die CDU-Fraktion sagte der Abgeordnete Helmut Martin, Minderjährige seien leichter beeinflussbar und könnten die Folgen ihres Handelns nicht immer überblicken. «Das Wahlrecht ist das vornehmste Recht der Bürger im demokratischen Staat.» Dies gelte gleichermaßen für Bund, Land und Kommunen. Hingegen warf die FDP-Fraktionsvorsitzende Cornelia Wilius-Senzer die Frage auf: «Hat die CDU Angst, weil sie die Schüler nicht wählen?» Jetzt soll der Innenausschuss weiter über den Antrag der Regierungsfraktionen beraten.

Auf der Besuchertribüne verfolgte die Geschäftsführerin des Landesjugendrings, Delia Helmerking, die Debatte. «Es gibt keine sachlichen Argumente gegen die Einführung des Wahlalters 16 bei Kommunalwahlen», sagte sie. Bei einer als «Dorf-Test» bezeichneten Online-Umfrage des Landesjugendrings sprachen sich 50,6 Prozent der mehr als 2100 jungen Menschen für das Wahlalter 16 aus. Unter der Bedingung einer besseren Vorbereitung auf eine Wahlbeteiligung lag die Zustimmung bei 72,1 Prozent.

Einstimmig beschloss der Landtag eine Änderung des Kommunalwahlrechts, um den bisherigen Ausschluss von Menschen mit dauerhafter Betreuung, etwa aus Gründen einer psychischen Beeinträchtigung, abzuschaffen. In Rheinland-Pfalz betrifft dies mindestens 2200 Menschen, die nun doch bei den Kommunalwahlen am 26. Mai ihre Stimme abgeben können. Mit dem Gesetz, das von den drei Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne gemeinsam mit der CDU eingebracht wurde, wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeswahlrecht umgesetzt.

Wahlkampfstimmung prägte auch eine Debatte über einen Gesetzentwurf der CDU zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Auch die AfD will diese abschaffen, die Fraktionen der Regierungskoalition halten daran fest. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Adolf Weiland warf der Landesregierung deswegen «Bonzentum» vor. Ihre Haltung sei «blanker Zynismus auf dem Rücken der Anlieger und in unseren Dörfern». Den Staatssekretär im Innenminister, Randolf Stich (SPD), bezeichnete Weiland als «Betonmischer».

«Der vorliegende Gesetzentwurf ist nichts anderes als ein Wahlkampfmanöver», sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Pia Schellhammer. Die CDU habe sich dabei von der AfD treiben lassen. Zum Abschluss der Beratung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen.

Bereits im Januar hatte der Landtag einen Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung der Beiträge abgelehnt. Über Straßenausbaubeiträge können Kommunen Anwohner an den Kosten des Ausbaus von Straßen beteiligen.

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