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FDP widerspricht dem Bundesrechnungshof

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Die Liberalen verwahren sich gegen den Vorwurf, Fraktionsgelder rechtswidrig für den Bundestagswahkampf eingesetzt zu haben.

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BERLIN – Die FDP hat sich gegen Vorwürfe des Bundesrechnungshofs verwahrt, im Bundestagswahlkampf 2013 aus Steuermitteln gespeiste Fraktionsgelder rechtswidrig für den Wahlkampf der Partei verwendet und Unterlagen gezielt vernichtet zu haben. In Deutschland ist es verboten, Fraktionsgelder für Wahlkämpfe der Partei einzusetzen. Der Rechnungshof hatte laut “Spiegel Online” unter anderem gerügt, dass in Kinos gezeigte FDP-Wahlwerbespots aus der Fraktionskasse bezahlt wurden. Die FDP entgegnet in einer schriftlichen Erklärung, laut Auffassung der Bundestagsverwaltung von 2013 habe es sich bei den Filmen um “zulässige Informationen durch eine Fraktion und nicht um unzulässige Parteienwerbung” gehandelt.

“Keine gezielte Aktenvernichtung”

Ein weiterer Vorwurf des Rechnungshofs: Die 2013 bestehenden Vertragsbeziehungen der FDP-Fraktion zu einer Medienagentur hätten das “Gebot der Wirtschaftlichkeit” verletzt. Die FDP entgegnet, sie habe seinerzeit bewusst auf dem freien Markt Dienstleistungen kostengünstiger eingekauft, um die Zahl der eigenen PR-Mitarbeiter klein halten zu können. Auch dem Vorwurf der gezielten Aktenvernichtung tritt die FDP entgegen. Nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013, bei der die Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, habe die Fraktion ihre Räume unverzüglich räumen und deshalb Unterlagen vernichten müssen.

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