Wirtschaft

EU-Kommission verdonnert Mastercard zu Strafe von 570 Millionen Euro

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Die EU-Wettbewerbshüter verhängten die Strafzahlung, weil Mastercard jahrelang zu hohe Gebühren für Kreditkartengeschäfte erhob. Dabei geht es um die sogenannten Interbankenentgelte. Diese betreffen Händler wie Kunden.

Der Kartenzahlungsanbieter habe Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken aus anderen Ländern des EU-Binnenmarktes zu nutzen und damit gegen die Kartellvorschriften verstoßen, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Dadurch seien die Kosten für die Kunden gestiegen.

Hintergrund sind die sogenannten Interbankenentgelte, die bei einem Kauf zwischen der Bank etwa eines Supermarktes und dem Geldhaus des Kunden fällig werden. Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden – auch auf diejenigen, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.

“Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben”

“Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen”, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. “So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU.”

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei einem Auftritt in der DW-Sendung “Conflict Zone”

Der EU-Kommission zufolge verstieß Mastercard dabei bis 2015 gegen das Kartellrecht der Union. Nach den Regelungen von Mastercard mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war. Die Interbankenentgelte wurden Ende 2015 europaweit angeglichen. Bis dahin unterschieden sie sich von Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen. Die Brüsseler Behörde folgerte nun, dass dies zu einer künstlichen Beschränkung des EU-Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führte. Mastercard habe die Verstöße anerkannt hieß es, daher sei die Strafe um zehn Prozent reduziert worden. Mastercard gibt die gleichnamigen Kreditkarten und die Bezahlkarte Maestro heraus.

sti/djo (afp, dpa, rtr)

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