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Polizist wegen Geheimnisverrats verurteilt

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Ein Polizist hatte interne Daten über einen Rechtsextremisten an seine ehemalige Freundin weitergegeben. Jetzt wurde er wegen Geheimnisverrats verurteilt, sie wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat. Beide müssen eine Geldstrafe zahlen.

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DIEBURG – Er hatte Anfang 2016 interne Daten aus dem Polizei-Informationssystem an eine Bekannte weitergegeben, die in der rechtsextremen Szene verkehrte: Dafür ist jetzt ein Polizist, der damals noch an der Polizeistation Dieburg eingesetzt war, zu einer Geldstrafe in Höhe von 6 750 Euro verurteilt worden. Martina H. aus Ober-Ramstadt, die ihn zum Geheimnisverrat angestiftet hatte, muss 1875 Euro zahlen.

Die beiden hatten vor gut zehn Jahren eine kürzere Beziehung, die daran gescheitert war, dass er sich mehr erhofft hatte, so Stephan B., der als Polizist mittlerweile in Niedersachsen arbeitet. Nach der Trennung war der Kontakt nicht abgerissen. Und irgendwann begann Martina H. den Beamten zu bearbeiten: Acht Mal hatte sie nachgehakt, ob er nicht herausfinden könnte, welche Informationen im Polizeicomputer über ihren Lebensgefährten Carsten M. gespeichert sind. Der Mann aus Linsengericht (Main-Kinzig-Kreis) ist nicht irgendwer: Er gilt als Kopf der „Aryans“, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Er war erst kürzlich zusammen mit Martina H. in Halle verurteilt worden, weil er dort auf Passanten mit einem Starkstromkabel eingeprügelt hatte. Als Rechtsextremist ist er den Sicherheitsbehörden seit der Jahrtausendwende bekannt, verurteilt unter anderem wegen Drohung, Nötigung, Beleidigung und Waffenbesitz.

Entsprechend fiel die Information aus, die der Polizist Stephan B. per Whatsapp an Martina H. sendete: Der Typ sei „ein Schwerverbrecher, halte Dich von ihm fern“.

Gegen Stephan B. läuft in Niedersachsen ein Disziplinarverfahren. Der 46-Jährige ist krankgeschrieben, seitdem die Vorwürfe gegen ihn im Januar bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Er befindet sich in psychologischer Behandlung. Vor dem Strafrichter am Amtsgericht Dieburg legte er ein Geständnis ab und zeigte Reue. Zwar konnte er nicht konkret schildern, was ihn zum Geheimnisverrat motiviert hatte. Aber er beschrieb, wie er ab 2014 wegen der Krebserkrankung seines Vaters in eine Krise geraten war, in der er nur noch versuchte, „zu funktionieren“. An die Einzelheiten des Geheimnisverrats will er deshalb nur noch sehr ungenaue Erinnerungen haben. Von der rechtsradikalen Szene distanzierte er sich ausdrücklich. Erstaunlich: davon, dass Martina H. Bezüge zur rechtsextremen Szene hatte, will er keine Kenntnis gehabt haben.

Dabei hat Martina H. zumindest im Internet aus ihrem Herzen keine Mördergrube gemacht, nannte sich dort Tina M.. Denn mit Carsten M. hatte sie längst schon eine Beziehung, als sie den Polizisten zum Geheimnisverrat anstiftete. Vor dem Strafrichter versicherte sie, sie sei „politisch neutral“ und nicht rechtsextrem eingestellt. Dass ihre Aufforderung, geheime Informationen aus dem Polizeicomputer preiszugeben, eine Straftat sei, habe sie nicht gewusst. Sie sei eben naiv und habe sich um Carsten M. gesorgt.

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