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Gute-Kita-Gesetz: Hessen fordert dauerhafte Finanzierung

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Wiesbaden (dpa/lhe) – Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum sogenannten Gute-Kita-Gesetz fordert die hessische Landesregierung eine dauerhafte Finanzierung durch den Bund. Mit den für 2019 bundesweit in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro seien «keine großen Sprünge möglich», erklärte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). «Und was weit schwerer wiegt, die Mittel werden nicht nachhaltig zur Verfügung gestellt.» So sei die beabsichtigte dauerhafte Qualitätsentwicklung nicht zu leisten.

Zwar begrüße das Land die Mittel, es wolle aber weiterhin selbst über die Qualitätsstandards seiner Kitas entscheiden können, hieß es aus dem Sozialministerium. Stattdessen werde der Handlungsspielraum der Länder zugunsten einer Steuerung durch den Bund eingeschränkt.

In Hessen ist seit August dieses Jahres für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt die Betreuung für sechs Stunden am Tag kostenfrei. Das dritte Jahr war bereits seit 2007 für fünf Stunden täglich beitragsfrei. Über die drei Kindergartenjahre betrachtet macht die Entlastung nach Auskunft des Ministeriums bis zu 5000 Euro pro Kind aus. Das liegt daran, dass manche Kommunen Gebühren in dieser Höhe verlangen. In Städten und Gemeinden mit niedrigeren Kita-Gebühren ist die Entlastung für Eltern entsprechend geringer.

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