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Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit tritt in Kraft

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Wiesbaden (dpa/lhe) – Ab März können Kommunen in Hessen Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten. Dann trete die im August vom Landtag beschlossene Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in Kraft, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden. Dadurch können Friedhofsträger durch ihre Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. Die Entscheidung für ein Verbot ist freiwillig. Einige Kommunen wollen eine solche Regelung aber einführen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt.

So wird die Einführung eines Verbots beispielsweise in Kassel, Marburg und Wiesbaden erwogen. Umstritten ist, ob die Regelung wirklich verhindert, dass Materialien aus Steinbrüchen im Ausland eingesetzt werden, in denen Kinder arbeiten müssen. Gerold Eppler vom Museum für Sepulkralkultur in Kassel bezeichnete die Regelung als ein «stumpfes Schwert». Das Problem sei ein sicherer Nachweis, dass der Stein nicht aus Kinderarbeit stamme. Das Steinmetzhandwerk kritisiert die steigende Bürokratie. Bei Grabsteinen sei Kinderarbeit auch nicht verbreitet.

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