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Ex-AfD-Chefin Petry wegen Falscheids verurteilt

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Dresden (dpa) – Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry ist in Dresden wegen fahrlässigen Falscheids zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Damit folgte der Richter am Landgericht Dresden der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die nach der Beweisaufnahme vom ursprünglichen Vorwurf des vorsätzlichen Meineids abgerückt war. Die Verteidigung hatte gefordert, die 43-Jährige freizusprechen. Mit dem Urteil kann Petry (Die blaue Partei) ihre Mandate als Abgeordnete im Land- und Bundestag behalten. Ihr war vorgeworfen worden, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.

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