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Einschränkungen für Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten

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Berlin (dpa) – Für Alt-Kanzler und ehemalige Bundespräsidenten sollen einem Medienbericht zufolge bald neue finanzielle Regeln gelten. Das berichtet die «Bild»-Zeitung (Donnerstag) und beruft sich auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags.

Demnach müssten zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Der Bundestag dürfe darüber hinaus die Büros der Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten aussuchen, damit keine extrem hohen Mietkosten entstehen. Auch die maximale personelle Ausstattung werde festgelegt: ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer.

Hintergrund der Neuregelung sei Kritik vom Bundesrechnungshof. Die «Bild»-Zeitung zitiert aus zwei Prüfberichten vom September 2018, wonach bei der «lebenslangen Vollausstattung» von Alt-Bundespräsidenten und Ex-Kanzlern «Grenzen überschritten» worden seien. Wann die Neuregelung in Kraft treten soll, ging aus dem Bericht nicht hervor.

Der FDP-Politiker Otto Fricke, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist, sagte der «Bild»-Zeitung: «Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient.»

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