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Beschlagnahmte Daten zu Kirchenasyl sind «eingefroren»

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Mainz (dpa/lrs) – Nahezu zwei Monate nach der Durchsuchung von evangelischen Kirchengemeinden im Hunsrück haben die Ermittlungsbehörden die damals beschlagnahmten Unterlagen noch nicht ausgewertet. Die Daten seien «sozusagen eingefroren», sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Erst wenn das Landgericht Bad Kreuznach über die Beschwerden der drei Pfarrerinnen und zwei Pfarrer entschieden habe, wolle die Staatsanwaltschaft die Unterlagen für ihre Ermittlungen wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz auswerten.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wolle sich wohl nicht dem Vorwurf aussetzen, ohne Gegenwart der Geistlichen in kirchliche Unterlagen zu schauen, die möglicherweise auch vertrauliche seelsorgerliche Informationen enthielten, sagte Mertin. Die Geistlichen hatten neun Geflüchteten aus dem Sudan, die gemäß der Dublin-Regelung der EU nach Italien abgeschoben werden sollten, Kirchenasyl gewährt. Daraufhin hatte der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), Strafanzeige gestellt.

Das Verwaltungsgericht Trier hatte im Oktober 2018 die Abschiebung in letzter Minute gestoppt und entschieden, dass das Asylverfahren der Schutzsuchenden wegen einer Fristüberschreitung nicht in Italien, sondern in Deutschland geführt werden müsse. Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten in das EU-Land gebracht werden können, in dem sie zuerst registriert wurden. Danach liegt die Zuständigkeit für das Asylverfahren beim jeweiligen Aufenthaltsland.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hatte die Durchsuchung der Diensträume von Pfarrern scharf kritisiert. Die Grünen sprachen von einer «völlig übertriebenen und landesweit einmaligen Aktion».

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