Fußball-Vereine können bei Hochrisikospielen grundsätzlich an den Einsatzkosten für die Polizei beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden.
REGION – Den erhöhten Aufwand für Polizeieinsätze bei brisanten Fußballspielen dürfen die Länder grundsätzlich den Vereinen in Rechnung stellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Freitag in einem mit Spannung erwarteten Revisionsurteil entschieden. Allerdings formulierten die Richter hohe Anforderungen an die Exaktheit der Gebührenbescheide. Insbesondere seien diejenigen Kosten herauszurechnen, die gegenüber einzelnen Tätern beziehungsweise Störern geltend gemacht werden können, beispielsweie die Kosten polizeilicher Ingewahrsamnahmen.
In der vorinstanzlichen Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts vom Februar 2018 zum Polizeieinsatz beim Nordderby Werder Bremen gegen Hamburger SV im April 2015 erkannten die Leipziger Richter diesbezüglich noch Klärungsbedarf. Deshalb hoben sie das Urteil auf und verwiesen es zurück an die Vorinstanz, die nun erneut entscheiden muss.
Aus Sicht der Deutschen Fußball Liga, die eine Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen strikt ablehnt, ist der Richterspruch aus Leipzig eine schwere Schlappe – auch wenn ein Ende des Rechtsstreits noch lange nicht absehbar ist.
Lewentz erwägt Gebührenordnung
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwägt Rheinland-Pfalz nun eine eigene Gebührenordnung. “Das ist eine Frage der Gerechtigkeit”, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Freitag in Mainz. Eine Beteiligung der Vereine an den besonders hohen Kosten für Einsätze bei Hochrisikospielen sei im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerzahler.
“Ich begrüße das Urteil ausdrücklich”, sagte der Minister. “Ich bin auch großer Fußball-Fan.” Aber angesichts der hohen Umsätze der Deutschen Fußball Liga (DFL) müsse der Mehraufwand für Tausende von Einsatzstunden der Polizei auch von den Vereinen mitgetragen werden. Dabei gehe es zunächst um Hochrisikospiele der Bundesliga, erst danach könne auch über untere Ligen nachgedacht werden. “Die Treppe muss von oben gekehrt werden”, sagte Lewentz.
Nach seinen Angaben gab es in der Saison 2017/18 zwei Spiele von Mainz 05, die als Hochrisikospiel eingestuft wurden – gegen den 1. FC Köln und gegen Eintracht Frankfurt. Bei den Heimspielen von Mainz 05 und des 1. FC Kaiserslautern – damals in der 2. Bundesliga – fielen 45.475 Einsatzstunden an, was Personalkosten von 2,77 Millionen Euro entspricht.
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