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15-Jähriger nach Party in Flörsheim Opfer von Polizeigewalt?

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Ein 15-Jähriger Flörsheimer berichtet von
Misshandlungen durch die Polizei nach der After-Zug-Party Anfang März. Die zuständige Dienststelle räumt Fehler ein.

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FLÖRSHEIM – Den 3. März wird Daniel (Name geändert) nicht vergessen. Es ist der Fastnachtssonntag. Es ist der Tag, an dem der 15-Jährige zum ersten Mal Kontakt mit der Polizei hat. Es ist der Tag, an dem ihn ein Polizist schwer misshandelt, wie Daniel im Gespräch mit dieser Zeitung schildert.

Daniel ist kurz vor 21 Uhr mit seiner Freundin und einem Freund auf dem Nachhauseweg. Vom Mainufer wollen sie über den Gallusplatz laufen, wo gerade nach der After-Zug-Party aufgeräumt wird. Die drei jungen Leute gehen die breite Treppe zwischen alter Kirchschule und Galluszentrum hoch. Oben werden sie von einer Gruppe von vier Polizisten, darunter eine Frau, aufgehalten. Sie sollen einen anderen Weg nehmen, hier werde aufgeräumt, sagen die Polizisten. Daniel dreht sich auf der Treppe um und spürt einen stechenden Schmerz im rechten Fußgelenk. Er kennt diesen Schmerz aus dem Handballsport. Wahrscheinlich wieder eine Bänderdehnung, hervorgerufen durch eine ungeschickte Bewegung. Ein Arzt wird später die Schwellung im Fußgelenk bestätigen und Kühlung sowie einen Salbenverband empfehlen.

Misshandlung und Gewalt durch Polizeibeamte

Daniel geht in die Knie, betastet seinen Knöchel. Plötzlich wird die Stimmung aggressiv. Er solle keine Show machen, es sei genug der Schauspielerei, raunzt ihn ein Polizist an. Dann wird Daniel von einem Uniformierten an Hals und Kragen gepackt, hochgezogen und gegen einen Bauzaun geworfen, der dort zur Absperrung stand. Der schmächtige Junge sackt am Zaun zusammen, kommt auf dem Hosenboden zu sitzen, die Beine vorangestreckt. Die Polizisten stehen um ihn herum. Plötzlich kommt einer von ihnen mit einem großen Schritt auf ihn zu und schlägt Daniel mit ganzer Wucht ins Gesicht. „Der hat voll durchgezogen“, schildert Daniel die Gewalt des Schlages. Ein Arzt in der Rüsselsheimer Notaufnahme wird noch in der Nacht einen Bluterguss an der rechten Wange, eine Schürfwunde am Hals und Schleimhautverletzungen im Mund diagnostizieren. Einige Sekunden lang sieht Daniel nichts mehr, dann bemerkt er, wie die Polizisten geschlossen und ohne ein weiteres Wort weggehen.

§ 340 STGB

– Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

– Es handelt sich bei Körperverletzung im Amt um ein Offizialdelikt. Die Straftat muss von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Das Opfer muss nicht, wie bei einem Antragsdelikt, Anzeige erstatten.

Daniel ist geschockt, macht sich mit seinen Freunden auf dem Heimweg. „Ich wollte nur noch weg.“ Sie stützen ihn, denn neben seinem Gesicht schmerzt auch der umgeknickte Fuß. Am Rathenauplatz trifft die Gruppe auf Freunde, das Erlebte wird lautstark geschildert, eine Gruppe Polizisten wird aufmerksam – andere als vor ein paar Minuten. Ein Beamter nennt seinen Namen, gibt sich als Mitarbeiter der Flörsheimer Polizeistation zu erkennen. Er ermutigt Daniel, am nächsten Tag zur Wache zu kommen. Es soll in dieser Geschichte für Daniel die einzig richtig positive Erfahrung mit einem Polizisten bleiben.

Lustlose Anzeigenaufnahem seitens der Polizei

Zuhause empfängt Daniels Mutter die Jugendlichen. „Die waren total geschockt“, erinnert sie sich. Bis zum Montag will sie nicht warten. Sie schnappt die drei Jugendlichen und fährt noch in der Nacht zur Flörsheimer Polizeistation. Dort wird ihr empfohlen, wegen möglicher Befangenheit der Kollegen zu einer anderen Dienststelle zu gehen. Doch sie bleibt, will, dass der Fall aufgenommen wird, Konsequenzen hat. Es folgt ein von Mutter und Sohn als eher lustlos empfundenes Gespräch. „Der Beamte saß so da“, sagt Daniel und fläzt sich gelangweilt auf dem Stuhl, auf dem er sitzt. Es werden zwar Fotos von Daniel gemacht, Personalien werden aber nicht geprüft, kein Protokoll angefertigt, berichtet die Mutter. „Man hat sich gefühlt wie der Täter, nicht wie das Opfer“, beschreibt sie ihr Empfinden der Gesprächsatmosphäre. Und an eine Aussage des Beamten kann sich Daniel noch so genau erinnern, dass er sie wörtlich wiedergibt: „Na Kleiner, was denkst du, was hier passiert? Hier wird gar nichts passieren.“ Die Polizei wird später in ihrer Stellungnahme schreiben, die Alkoholisierung des 15-Jährigen habe eine geordnete Anzeigenaufnahme nicht zugelassen.

Der Montag verläuft besser. An diesem Tag ist der Beamte auf der Station, der sich schon auf dem Rathenauplatz für die Sache interessierte. „Wir gehen dem Vorfall nach, hier wird nichts unter den Teppich gekehrt“, habe er versprochen, erinnert sich die Mutter. „Er hat sich so verhalten, wie man es sich von einem Polizisten vorstellt“, sagt sie. Es wird für den 11. März ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter vereinbart, das zunächst frostig verläuft, berichtet die Mutter. Erst als sie ihr ehrenamtliches politisches Engagement erwähnt, einen bestehenden Kontakt zum Bürgermeister, habe sich die Situation schlagartig geändert. „Das war plötzlich eine ganz andere Gesprächsatmosphäre“, erinnern sich Daniel und seine Mutter. Es wird plötzlich persönlich, es geht um Hobbys und Schule, es werden die weiteren Möglichkeiten aufgezeigt, etwa die Anzeige in Flörsheim oder Hofheim. Und es fällt zwei Mal der Satz des Dienststellenleiters: „Oder Daniel, du sagst einfach ,Schwamm drüber’, ist halt dumm gelaufen.“

Weitere Zeugen schalten sich ein

„Schwamm drüber“ kommt für Daniel aber nicht infrage. Dafür haben ihn die Prügel zu sehr verletzt. Nicht nur physisch. „In den ersten zwei, drei Nächten war der Vorfall immer präsent. Die Bilder gingen nicht weg“, sagt Daniel. Und seit dem Fastnachtssonntag hat er ein komisches Gefühl, wenn er Polizei auf der Straße sieht.

Er hat jetzt, zusammen mit seiner Mutter, die zuständige Staatsanwaltschaft direkt kontaktiert. Weitere Zeugen, Schulkameraden, die den Vorfall beobachtet haben, hätten sich schon bei ihm gemeldet, sagt Daniel. Eine dieser Zeuginnen berichtet im Gespräch mit dieser Zeitung, der Beamte, der Daniel geschlagen habe, sei an diesem Tag schon zuvor durch besondere Aggressivität aufgefallen.

In einer Stellungnahme zu dem Vorfall räumt ein Polizeisprecher Fehler in der Bearbeitung des Vorfalls ein. Er bestätigt, dass der Sachverhalt am Abend des 3. März auf der Polizeistation Flörsheim schriftlich festgehalten worden sei, als der Geschädigte dort mit anderen Personen vorgesprochen habe. Die Verletzungen seien an diesem Abend fotografisch dokumentiert worden. Einen Tag später, am 4. März, habe es einen telefonischen Kontakt zwischen der Dienststellenleitung und der Mutter des 15-Jährigen gegeben. Dabei sei ein Termin für den 11. März vereinbart worden.

“Das Ganze ist aus unserer Sicht nicht optimal gelaufen”

Bei diesem gemeinsamen Gespräch in der Polizeistation Flörsheim sei man „auf Seiten der Polizei von Neutralitätsgedanken getragen und bemüht“ gewesen, „an die Dienststelle in Hofheim zu vermitteln.“ Dabei hätten die Kollegen übersehen, dass es der richtige Weg gewesen wäre, unmittelbar die dafür zuständige zentrale Fachdienststelle, die Amtsdelikte im Polizeipräsidium Westhessen bearbeitet, zu informieren. „Das Ganze ist aus unserer Sicht nicht optimal gelaufen, sondern es hätte direkt eine Vermittlung zu der internen Ermittlungsstelle erfolgen müssen. Wir bedauern, dass dieser Schritt nicht direkt erfolgt ist“, heißt es in der Stellungnahme.

Eine Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft in Wiesbaden sei zwischenzeitlich erfolgt, das Verfahren werde nach dem Eingang an die für die weiteren Ermittlungen zuständige Fachdienststelle im Polizeipräsidium Westhessen weitergeleitet. Die Fachdienststelle für interne Ermittlungen werde zeitnah auf den Geschädigten zugehen.

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