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Viele Ausreisepflichtige tauchen ab

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Der rheinland-pfälzische Flüchtlingsrat hat eingeräumt, regelmäßig Abschiebetermine bekanntzugeben. Das wird künftig Konsequenzen haben.

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MAINZ/BERLIN – In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 30.000 Abschiebungen gescheitert. In nahezu jedem dritten Fall war der Ausreisepflichtige zuvor abgetaucht. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch dieser Zeitung sagte, gebe es in vielen Fällen eine klaren Zusammenhang zwischen verhinderten Abschiebungen und Warnhinweisen durch „interessierte Kreise“.

Der rheinland-pfälzische Flüchtlingsrat hatte am Dienstag eine humanere Flüchtlingspolitik eingefordert und gleichzeitig eingeräumt, regelmäßig Abschiebetermine bekanntzugeben. So hatte die Geschäftsführerin des Arbeitskreises Asyl/ Flüchtlingsrat, Pierrette Onangolo erklärt: „Das Bekanntgeben der Termine der Abschiebung soll auch dazu dienen, dass die Menschen, die betroffen sind, die Möglichkeit haben, Beratung in Anspruch zunehmen.“ Man könne dadurch schauen, ob es beispielsweise noch den Weg über eine Härtefallregelung oder eine Ausbildungsduldung gebe, oder eine freiwillige Rückkehr anstreben.

Kritik der CDU-Opposition

Die Äußerungen lösten Kritik der CDU-Opposition im Mainzer Landtag aus. Fraktionschef Christian Baldauf sagte: „Es ist absolut nicht akzeptabel, dass Flüchtlingsorganisationen ihren Zugang zu Informationen über Abschiebetermine in einer Weise missbrauchen, die dazu führt, dass abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit haben, sich einer geplanten Abschiebung zu entziehen.“ Es sei eine Sache, Flüchtlinge zu beraten und zu unterstützen, aber eine ganz andere, rechtsstaatliche Verfahren „ganz bewusst zu unterlaufen“, so Baldauf. Wo Letzteres geschehe, müsse der Staat eingreifen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird sich künftig strafbar machen, wer Abschiebungstermine unautorisiert bekannt macht und damit einem Flüchtling hilft, unterzutauchen. Bestraft wird auch, wer dabei hilft, eine Identifikation einer Person zu verhindern. „Wir finden, der Rechtsstaat darf sich wehren, wenn er bei der Durchsetzung rechtlicher Pflichten vorsätzlich behindert wird“, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Regelungen sind Teil eines Gesetzes („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“). Wie aus Regierungskreisen verlautet, will sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf in zwei Wochen befassen.

Rheinland-pfälzische Flüchtlingshelferorganisationen hatten am Dienstag mehr Humanität eingefordert. Es werde versucht, Helfer einzuschüchtern. So war im Dezember die Wohnung von einem evangelischen Pfarrer im Ruhestand in Mainz, Friedrich Vetter, durchsucht worden. Er ist Mitglied der Härtefallkommission des Landes und hatte den Vorwürfen zufolge Informationen zu einer Abschiebung einer Familie aus Montabaur weitergegeben.

Ministerium weist Kritik zurück

Die Kritik richtete sich auch an das grün geführte Integrationsministerium in Mainz. So hatte der Flüchtlingsrat dem Land Unverhältnismäßigkeit bei der Durchsuchung der Asyl-Erstaufnahme in Ingelheim im Dezember und Januar vorgeworfen. Das Integrationsministerium will die einzelnen Fälle nicht kommentieren – die Durchsuchung sei von der Ausländerbehörde beantragt und von einem Gericht erlassen worden. Unabhängig davon sollte aus Sicht des Ministeriums keine komplette Erstaufnahme bei geplanten Abschiebungen durchsucht werden – im Idealfall nur einzelne Zimmer.

Das Ministerium betonte auch, dass sich an der Abschiebepraxis nach Afghanistan nichts geändert habe. So würden grundsätzlich nur Straffällige oder Gefährder an den Hindukusch abgeschoben. Ein im Oktober nach Afghanistan abgeschobenen Mann – auch dieser Fall wurde von den Helferorganisationen kritisiert – soll nach Informationen dieser Zeitung mehrere Sexualdelikte verübt und eine Frau mit dem Messer bedroht haben.

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