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SPD will neues Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

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Wiesbaden (dpa/lhe) – Die hessische SPD-Fraktion will die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden und damit den Mangel an bezahlbaren Wohnungen bekämpfen. Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel sagte am Dienstag in Wiesbaden, geplant sei ein Gesetzesentwurf, der die Wohnraumentfremdung erschwere. Der Entwurf konzentriere sich vor allem auf den spekulativen Leerstand. «Dabei ist klar, dass die Bekämpfung von Wohnungsspekulation kein Allheilmittel ist, es aber ein wichtiger Baustein dabei ist, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.»

Die Pläne der Sozialdemokraten sehen auch vor, dass ein Leerstand bereits nach vier Monaten unzulässig und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum oder Büroflächen in allen hessischen Städten, die der Mietpreisgrenze unterliegen, nicht mehr möglich ist. Einen ähnlichen Gesetzesentwurf hatte schon 2016 die hessische Linke vorgelegt. 2004 wurde das Zweckentfremdungsverbot in Hessen außer Kraft gesetzt.

Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen begrüßte den SPD-Gesetzentwurf. «Damit bezahlbarer Mietwohnraum erhalten und geschützt werden kann, appellieren wir an die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen», sagte er.

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