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Selbst der AfD zu rechts

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Der rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller wehrt sich vor dem Verfassungsgerichtshof gegen seinen Ausschluss aus der Fraktion. Es geht um Kontakte zu Rechtsextremen.

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KOBLENZ – Wer in AfD-Kreisen den Namen Dubravko Mandic fallen lässt, vernimmt Geraune. Der Anwalt ist in der Szene kein unbeschriebenes Blatt, gilt als Anhänger des völkisch-nationalistischen Flügels der AfD. Auf Facebook hatte der Jurist einst geschrieben, die AfD unterscheide sich von der NPD „vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte“. Den früheren US-Präsidenten Barack Obama bezeichnete er als „Quotenneger“. Und auf Facebook forderte er eine stärkere Zusammenarbeit der AfD mit der Identitären Bewegung (IB). Diese gilt als rechtsextrem und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Ausgerechnet dieser Jurist verteidigt Jens Ahnemüller, jenen Abgeordneten, den die rheinland-pfälzische AfD-Landtagsfraktion wegen vermeintlicher Kontakte zu einem früheren NPD-Mann aus der Fraktion geworfen hat. Rund eine Stunde beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Fall, Ahnemüller wehrt sich gegen den Rauswurf. Nach der Verhandlung, vor dem Gerichtssaal, schlägt die Stunde des illustren Rechtsanwalts. Auf die Frage, ob er dem „Flügel“ der AfD angehöre, jener Ansammlung von Rechtsaußen-Politikern, sagt Mandic stolz, er habe die „Erfurter Resolution“ unterschrieben. Und: „Ich erachte Björn Höcke als einen der fähigsten und glaubwürdigsten Politiker Deutschlands.“

Doch eigentlich geht es an diesem Dienstag um Jens Ahnemüller. Im September hatte ihn die AfD-Fraktion ausgeschlossen. Die Vorwürfe der Fraktionsführung: Ahnemüller sei in Kaiserslautern bei einer Veranstaltung des früheren NPD-Funktionärs Sascha Wagner aufgetreten. Bei einer Kundgebung in Hermeskeil soll Wagner den AfD-Abgeordneten mit Ordnern unterstützt haben. Ob diese Mitglieder der „Identitären Bewegung“ waren, blieb ungeklärt. Ahnemüller weist eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen zurück.

AfD-Prozessbevollmächtigter Matthias Brauer erläutert die Beweggründe der Landtagsfraktion: Das Vertrauensverhältnis zu Ahnemüller sei zerstört und das Ansehen der Landtagsfraktion in der Öffentlichkeit beschädigt. Die Vorwürfe seien „nicht von Pappe“. AfD-Fraktionschef Uwe Junge weist auf die „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD hin, auf dieser stehe auch die NPD. Eine Zusammenarbeit wie auch immer ist tabu. „Wer sich nicht daran hält, muss mit der nötigen Konsequenz rechnen.“ Man habe versucht, Ahnemüller Brücken zu bauen. Zweimal sei dieser abgemahnt worden, es wurden Gespräche geführt. Und man habe „Beweise“ gehabt, Chatprotokolle, die im Büro Junges ausgelegt wurden, für jeden Abgeordneten einsehbar. Junge ließ protokollieren, wer wann in die Unterlagen schaute – Ahnemüller habe dies 15 Minuten vor der Fraktionssitzung gemacht.

Ahnemüller-Anwalt Mandic fährt schweres Geschütz auf. Er spricht vom „System Junge“. „Herr Junge hat ein System von Abhängigkeiten geschaffen, es geht um unbedingte Loyalität.“ Der Fraktionsausschluss sei ein Akt der Willkür gewesen. Denn auch andere Landtagsabgeordnete umgäben sich mit Personen aus dem rechtsextremen Spektrum. Die Argumentation des Anwalts: Ahnemüller wurde aus der Fraktion geworfen und öffentlich vorgeführt, weil er eben nicht loyal war. Es ging dem Fraktionsvorstand um Machterhalt. Wie berichtet, hatte Uwe Junge bei seiner Wiederwahl zum Fraktionschef im Herbst 2018 einige Gegenstimmen bekommen. Ahnemüller bestätigt das: Hätte er an der Abstimmung teilgenommen, wäre seine Stimme ausschlaggebend gewesen. Junge sagt, das stimme so nicht.

Entscheidung schriftlich im Februar

Im Februar will der Verfassungsgerichtshof unter Präsident Lars Brocker seine Entscheidung an die Beteiligten verschicken. Wenn man will, dann kann man aus den Erläuterungen des Präsidenten bereits heraushören, dass es für Ahnemüller schwierig werden wird, sich wieder in die Landtagsfraktion einzuklagen. Man wird sehen. Und sich des denkwürdigen Tages erinnern: Der Abgeordnete, der sich gegen Extremismusvorwürfe wehrt und einen Vertreter des völkischen AfD-Flügels zu seinem Prozessbevollmächtigten macht.

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