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Länder einigen sich: Medizinstudium soll offener werden

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Das neue Zulassungsverfahren legt mehr Gewicht auf Talent und Motivation und erhöht die Chancen von Bewerbern ohne Spitzenabitur.

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BERLIN/WIESBADEN/MAINZ – Die Kultusministerkonferenz, kurz KMK, will das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium völlig neu regeln. Genau dazu hatte das Bundesverfassungsgericht Bund und Länder im Dezember 2017 verpflichtet und dazu eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt.

Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf für einen Staatsvertrag zwischen den Ländern soll ein größerer Anteil der Plätze als bisher Einserabiturienten vorbehalten bleiben, indem die sogenannte Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht wird. Damit werde „wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, wonach die Abiturdurchschnittsnote Aufschluss gibt über allgemeine kognitive Fähigkeiten und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen, wie Motivation, Fleiß und Arbeitshaltung“, heißt es in der Mitteilung der KMK.

Wartezeit kein alleiniges Auswahlkriterium mehr

Dafür wird eine neue, zusätzliche Eignungsquote eingeführt, durch die künftig jeder zehnte Platz vergeben werden soll. Sie soll Bewerbern unabhängig von der Abiturnote Chancen eröffnen. An der Mainzer Universität, der einzigen in Rheinland-Pfalz, die das Studienfach Medizin anbietet, werde dazu ein „strukturiertes Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum“ etabliert, kündigte das Wissenschaftsministerium an: Für etwa neun Monate würden Bewerber an „unterschiedlichen Stationen in der medizinischen Versorgung“ auf ihre Eignung geprüft.

Die bisherige Wartezeitquote, wonach 20 Prozent der Studienplätze an Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben werden, entfällt. Als ergänzendes Kriterium innerhalb der neuen Eignungsquote soll die Wartezeit aber mit berücksichtigt werden, so sieht es der Entwurf vor.

Den Großteil der Studienplätze, nämlich 60 Prozent, dürfen die Hochschulen nach wie vor über eigene Auswahlverfahren vergeben. Die Einzelheiten seien landesrechtlich zu regeln. Dabei müssen künftig mindestens zwei schulnotenunabhängige Kriterien berücksichtigt werden. Zwingend vorgeschrieben bleibt ein „fachspezifischer Studieneignungstest“ – der sogenannte Medizinertest.

Schon jetzt können die Hochschulen den Zugang zum Medizinstudium teilweise flexibel regeln und beispielsweise in begrenztem Rahmen beruflichen gegenüber schulischen Qualifikationen Priorität einräumen. Die Neuregelung erweitert diese Möglichkeiten.

Noch ein wichtiges Steuerinstrument wird gestärkt: Künftig sollen die Länder bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze für bestimmte Gruppen von Bewerbern reservieren (Vorabquote) dürfen. In Rheinland-Pfalz ist beispielsweise die Einführung einer „Landarztquote“ geplant, wonach ein Kontingent an Plätzen Bewerbern vorbehalten sein soll, die zwar kein Spitzenabitur mitbringen, sich aber für eine spätere Position als Landarzt verpflichten.

Die Neuregelungen sollen zum Sommersemester 2020 in Kraft treten. Für Bewerber, die heute auf Wartelisten stehen, sind Übergangsfristen vorgesehen. Der Entwurf muss zuvor noch von den Ministerpräsidenten und den 16 Länderparlamenten abgesegnet werden.

Das neue System ändere nichts am Missverhältnis zwischen den anhaltend hohen Bewerberzahlen und den zur Verfügung stehenden Studienplätzen, gab eine Sprecherin des Hessischen Wissenschaftsministeriums in Wiesbaden zu bedenken. Ein Abbau des Bewerberüberhangs sei nur durch Schaffung neuer Studienplätze möglich. Gemessen an der Bevölkerungszahl bilde Hessen an den drei Universitäten Marburg, Gießen und Frankfurt im Ländervergleich überdurchschnittlich viele Mediziner aus. In Rheinland-Pfalz soll die Zahl der Plätze bis 2021 um 13 Prozent erhöht werden, wie das Ministerium in Mainz schon im Herbst ankündigte.

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