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Grundgesetzänderung für digitale Schulen droht zu scheitern

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Berlin (dpa) – Die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung für die Schuldigitalisierung droht im Bundesrat zu scheitern.
Die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» ihre Ablehnung deutlich, weil die Änderung aus ihrer Sicht zu sehr in die Länderhoheit eingreifen würde.
«Die Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Wir möchten allerdings einen besseren Weg zu seiner Umsetzung finden», schreiben die Länderchefs Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier, Armin Laschet, Michael Kretschmer (alle CDU) und Markus Söder (CSU). «Eine Änderung des Grundgesetzes brauchen wir dafür eigentlich nicht.» Die fünf Ministerpräsidenten sprachen sich für eine Lösung des Konflikts im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag aus. «Diese Chance sollten wir nutzen.»
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Die Grundgesetzänderung soll die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ermöglichen. Damit könnte ein milliardenschweres Digitalisierungsprogramm umgesetzt werden: Die Schulen sollen von 2019 an schrittweise mit Digitaltechnik wie Tablets und WLAN ausgestattet werden und diese pädagogisch sinnvoll einsetzen.
Dafür will der Bund fünf Milliarden Euro fließen lassen. Die Hürde: Am 14. Dezember muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Stimmten die fünf Länder tatsächlich dagegen, käme diese Mehrheit nicht zustande.
Die fünf Länderchefs warnen in dem Beitrag davor, «zentrale Grundsätze des deutschen Föderalismus» über Bord zu werfen. «Wir wollen keine Einheitsschulpolitik aus Berlin.» Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes gingen an mehreren Punkten über das hinaus, «was zur Umsetzung eines Digitalpakts erforderlich wäre». Beim Digitalpakt gehe es darum, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern. «Der Vorschlag des Bundestags würde es dem Bund aber auch ermöglichen, in Inhalte der Schulbildung einzugreifen.»
NRW-Ministerpräsident Laschet sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag): «Wenn man glaubt, dass die Länder mehr Geld für die Digitalisierung der Schulen brauchen, wäre der einfachste Weg, aus dem gemeinsamen Steueraufkommen von Bund und Ländern einen größeren Anteil den Ländern zur Verfügung zu stellen.» So sehe es das Grundgesetz bereits vor. «Und der Vorteil: Man könnte es morgen beschließen, ohne andauernd an der Verfassung herumzuwerkeln.»
Die Formulierung für die Grundgesetzänderung war in wochenlangen Verhandlungen der großen Koalition mit FDP und Grünen zustande gekommen. Mit ihr soll es auch ermöglicht werden, dass der Bund hohe Summen in den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen investieren kann.

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