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Gericht verkündet Urteil zur Präimplantationsdiagnostik

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Ansbach/München (dpa) – Darf ein Labor in München befruchtete Eizellen auch ohne Zustimmung der Bayerischen Ethikkommission genetisch untersuchen? Darüber entscheidet heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 20 B 18.290).
Das Labor Synlab streitet dafür, bestimmte Untersuchungen ohne Erlaubnis der Kommission vornehmen zu dürfen. Die Landeshauptstadt hatte das untersagt mit dem Hinweis auf das Embryonenschutzgesetz, das einen Antrag an die Kommission vorschreibt.
Das Labor begründet seine Klage damit, dass die sogenannten Trophektodermbiopsien, um die es vor Gericht geht, gar nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Bei der Untersuchung würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem umgebenden Gewebe, aus dem nach einer Einnistung in die Gebärmutter der Mutterkuchen entsteht.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte schon nach der Verhandlung am vergangenen Donnerstag in Ansbach erklärt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen zu wollen. Das Urteil soll schriftlich mitgeteilt werden.

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