Politik

Der Brexit und die Europawahl

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Brüssel (dpa) – Die Europawahl vom 23. bis 26. Mai gilt als Knackpunkt bei einer möglichen Verschiebung des für Ende März geplanten Brexits. Denn als EU-Mitglied muss Großbritannien Abgeordnete wählen lassen.

Juristische Gutachter sind uneins über den entscheidenden Termin: Einige EU-Experten halten das Wahldatum für maßgeblich; andere sehen Spielraum bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments am 2. Juli und argumentieren, ein Aufschub des EU-Austritts bis dahin sei ohne britische Wahl möglich.

Die britische Regierung analysiert die Lage so: Würde, wie von Premierministerin Theresa May vorgeschlagen, die Austrittsfrist nur bis zum 30. Juni verlängert, wäre das definitiv der Schlusspunkt. Denn dann hätte Großbritannien am 2. Juli keine ordentlich gewählten Europaabgeordneten, die es nach den EU-Verträgen bräuchte.

De facto müsste sich Großbritannien bis zum 12. April festlegen, ob es wählen lassen will oder nicht. Bis dahin muss nach dem britischen Europawahlgesetz von 2002 der Urnengang offiziell bekanntgegeben werden, wie es in einer Erläuterung der britischen Regierung heißt.

Für die EU brächte die Teilnahme der Briten an der Wahl zwei Probleme. Die mit Blick auf den Brexit beschlossene Verkleinerung des Hauses von 751 auf 705 Sitze fiele aus. Das ist zwar im Gesetz für diesen Fall schon so angelegt, es müsste also nichts beschlossen werden. Doch wurden auf Grundlage des Gesetzes schon einige Mandate unter den EU-Ländern neu verteilt und entsprechende Wahllisten aufgestellt.

Politisch problematisch finden führende Europapolitiker zudem, dass die Briten nach der Wahl womöglich noch über den EU-Kommissionspräsidenten und andere Spitzenposten mitbestimmen dürften – und dann doch gehen.

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